Telefonberatung zum Thema Verfahrensdokumentation
Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerlich relevante Dokumente verarbeitet und aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation vorhalten (01.01.2015 GoBD) – „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff„
Die GoBD legen unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine aktuelle Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.
Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen.
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