Telefonberatung zum Thema Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerlich relevante Dokumente verarbeitet und aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation vorhalten (01.01.2015 GoBD) – „Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff„

Die GoBD legen unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine aktuelle Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.
Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen.

Buchen Sie deshalb kostenfrei Ihre telefonische Erstberatung! Unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne mit all Ihren Fragen bezüglich der Verfahrensdokumentation.

Buchen Sie sich ganz einfach Ihren Wunschtermin – Wir erinnern Sie via Email oder SMS. 

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