Die Bundesregierung plant die Einführung einer digitalen Rechnungsplattform.
Damit soll der Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden.
Erst wenn eine Rechnung elektronisch zertifiziert wurde oder auf einen Server der Finanzverwaltung hochgeladen wurde berechtig die Rechnung zum Abzug der Mehrwertsteuer beim Rechnungsempfänger.
Außerdem soll gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Einführung einen Digitalisierungsschub auslösen, in dem die kaufmännischen Prozesse im Rahmen der Einführung digitaler werden.
In anderen Ländern ist ein solches in der Fachsprache elektronisches Rechnungsstellungs- und Meldesystem genanntes Verfahren schon länger eingeführt.
Frankreich hat ein sogenanntes Zertifizierungsmodell eingeführt. Dort bieten von staatlicher Stelle autorisierte Dienstleister den Rechnungsausstellern Zertifikate an um den Rechnungsempfänger den Abzug von Mehrwertsteuer zu ermöglichen.
In Italien werden die Rechnungen auf einen Server der Finanzverwaltung hochgeladen und dort geprüft, nach Freigabe durch die Finanzverwaltung kann der Rechnungsempfänger dann die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer abziehen.
Angestrebt wird zumindest für zwischenstaatliche Umsätze eine Vereinheitlichung der Systeme.
Kleine und mittlere Unternehmen sollten die verpflichtende Einführung des elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystems nutzen, um durch weitere Digitalisierung konkurrenzfähig zu bleiben.
Gerne unterstützen wir Sie schon jetzt ihre kaufmännischen Prozesse auf die Einführung auszurichten um nicht neben ihrer eigentlichen Tätigkeit durch die Einführung in zeitliche Schwierigkeiten zu kommen.
Christian Ramin
Steuerberater